AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen STRATEGY PIRATES GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werk- und Dienstleistungen
Gültig ab 02. Januar 2021
1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für alle Werk- oder Dienstleistungen von STRATGY PIRATES GmbH & Co. KG (kurz STRATEGY PIRATES®), deren Erbringung nicht lediglich die Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht darstellt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Ergänzende Vertragsbedingungen, Produkt- bzw. Leistungsbeschreibungen oder sonstige Dokumente, auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, können unter der Internetadresse www.strategy-pirates.com/agb abgerufen oder – sofern sie dort nicht verfügbar sind – postalisch, per E-Mail (captain@strategy-pirates.com) oder telefonisch (Telefonnummer 04181/9286-511) bei STRATEGY PIRATES® angefordert werden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn STRATEGY PIRATES® ihrer Geltung bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit STRATEGY PIRATES® der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
2.1 Die Art und der Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
2.2 Kundenseitige Änderungswünsche in Bezug auf den vertraglichen Leistungsumfang nach Vertragsschluss bedürfen eines schriftlichen Antrags an STRATEGY PIRATES®. STRATEGY PIRATES® wird die Umsetzbarkeit des Änderungswunsches binnen angemessener Frist prüfen und ggf. ein entsprechendes Änderungsangebot unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Preise, die Leistungsinhalte und den Zeitplan erstellen. Alle ggf. laufenden Fristen verlängern sich während der Prüfung des Änderungswunsches und der Verhandlung über das Änderungsangebot entsprechend Punkt 2.4. Eine Einigung über die Änderung des Leistungsumfangs wird nur Vertragsbestandteil, wenn sie in Textform dokumentiert wird (vgl. Punkt 10.1).
2.3 STRATEGY PIRATES® ist in der Erbringung der vertraglichen Leistungen frei. Nimmt der Kunde durch Einzelweisungen auf die konkrete Art und Weise der Leistungserbringung Einfluss, ist STRATEGY PIRATES® nicht zur Überprüfung dieser Weisungen verpflichtet und jegliche Ansprüche des Kunden aufgrund von Falschleistung oder Werkmängeln, die durch seine Weisungen bedingt sind, sind ausgeschlossen.
2.4 Leistungsfristen oder -termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Können Leistungsfristen oder -termine aus von STRATEGY PIRATES® nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, verschieben sich die jeweiligen Fristen oder Termine um einen angemessenen Zeitraum.
2.5 STRATEGY PIRATES® ist berechtigt, die geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen bzw. erbringen zu lassen. Dabei unterliegen die eingesetzten Dritten den gleichen Vertraulichkeitsregel-ungen wie STRATEGY PIRATES® selbst.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat, sofern Art und Umfang der geschuldeten Leistung dies erfordern, einen fachkundigen Ansprechpartner zu benennen, der befugt ist, im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderliche Entscheidungen zu treffen und bei Bedarf Einzelweisungen zu erteilen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle in seiner Sphäre liegenden Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung zu schaffen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Zurverfügungstellung der zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie die Schaffung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (inkl. Beschaffung und Herstellung der Betriebsbereitschaft von Beistellungen), soweit nicht STRATEGY PIRATES® diesbezüglich zur Leistung verpflichtet ist.
3.3 Bei Leistungen, die einen Zugriff auf das EDV-System des Kunden erfordern, ist der Kunde verpflichtet, die Anwesenheit seines IT-Administrators sicherzustellen und STRATEGY PIRATES® den zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriff auf sein EDV-System zu gewähren. Sofern die Leistung von STRATEGY PIRATES® in der Installation, Konfiguration oder der individuellen Anpassung eines Softwareproduktes besteht, ist der Kunde verpflichtet, maximal einen Tag vorher eine umfassende Datensicherung durchzuführen.
3.4 Sofern die Leistung in der Analyse der Dokumentenverarbeitungssysteme und/ oder der dokumentenbezogenen Workflows im Geschäftsbereich des Kunden besteht, ist der Kunde verpflichtet,
3.4.1 gemeinsam mit dem/den von STRATEGY PIRATES® eingesetzten Consultant(s) einen detaillierten Inhalts- und Ablaufplan der Analyse zu erstellen, welcher die Grundlage für die Leistungs- und Fristenkontrolle ist und fortwährend schriftlich kommentiert und ggf. ergänzt werden muss;
3.4.2 seine Mitarbeiter über den Sinn und Zweck der Analyse zu informieren und die betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sofern eine Monitoring-Software eingesetzt werden soll.
3.5 Sind die vertraglichen Leistungen in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen, sorgt der Kunde für:
3.5.1 angemessene Arbeitsverhältnisse betreffend Platz und Ausstattung;
3.5.2 die Zutrittsmöglichkeit zu allen Räumlichkeiten, in denen die Leistungen notwendiger oder zweckmäßiger Weise zu erbringen sind;
3.5.3 geeignete organisatorische und räumliche Maßnahmen, die einer Eingliederung der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von STRATEGY PIRATES® in den Betrieb des Kunden entgegenwirken.
3.6 Der Kunde ist auf Wunsch von STRATEGY PIRATES® verpflichtet, den Fernzugriff auf seine EDV-Systeme nach den Vorgaben von STRATEGY PIRATES® zu gestatten, sofern dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendig oder förderlich ist.
3.7 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, und hat er dies zu vertreten, verschieben sich die vereinbarten Leistungsfristen oder -termine um einen angemessenen Zeitraum. Der Anspruch von STRATEGY PIRATES® auf Entschädigung gemäß § 642 BGB sowie das Recht zur Vertragskündigung nach § 643 BGB bleibt unberührt.
4. Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistungspflicht von STRATEGY PIRATES® für eine mangelhafte Werk- oder Dienstleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.
4.2 Liegt ein gewährleistungspflichtiger Werkmangel vor, ist STRATEGY PIRATES® verpflichtet, diesen innerhalb angemessener Frist nach Eingang der Mängelanzeige, zu beheben. Dies kann nach Wahl von STRATEGY PIRATES® entweder durch Nachbesserung oder Neuherstellung des Werkes erfolgen.
4.3 Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne von §14 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, sofern es sich um einen Werkvertrag im Sinne von §634 a Absatz 1 Nr. 1 BGB handelt.
5. Vergütung, Abrechnung und Zahlungs-bedingungen
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Preise und Kosten in Euro ausgewiesen und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Wenn und soweit für die vertragsgegenständliche Leistung eine devicebezogene Vergütung vereinbart wird (z.B. bei der Analyse von Dokumentenverarbeitungssystemen und/oder dokumentenbezogenen Workflows im Geschäftsbereich des Kunden) und das Angebot oder die vertragliche Vereinbarung (Auftragsformular, Leistungsbeschreibung, o.ä.) Angaben zur Menge der relevanten Devices enthält, handelt es sich hierbei nur um eine unverbindliche Schätzung. Entscheidend ist letztlich der tatsächliche Leistungsumfang bzw. die Anzahl der Devices, auf die sich die vertragsgegenständliche Leistung de facto erstreckt.
5.3 Wenn und soweit für die vertragsgegenständliche Leistung eine aufwandsbezogene Vergütung vereinbart wird (z.B. Stunden- oder Tagessatz), gilt – sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes bestimmt ist – folgendes:
5.3.1 Sofern die Vereinbarung Angaben zum voraussichtlichen Zeit- bzw. Arbeitsaufwand enthält, handelt es sich hierbei nur um eine unverbindliche Schätzung. Entscheidend ist letztlich der tatsächliche Zeitaufwand. Falls absehbar wird, dass der tatsächliche Zeitaufwand den geschätzten Zeitaufwand um mehr als 20% übersteigt, wird STRATEGY PIRATES® den Kunden unverzüglich darüber informieren.
5.3.2 Ein Stundensatz wird pro Person und angefangener Stunde Arbeitszeit berechnet. Ist eine kürzere Taktung vereinbart, wird der entsprechende Vergütungssatz pro angefangener Arbeitseinheit berechnet.
5.3.3. Ein Tagessatz ist eine Pauschalvergütung für bis zu 8 Stunden Arbeitszeit pro Person und Tag. Eine darüber hinausgehende Arbeits-leistung am selben Tag ist mit einem Stundensatz zu vergüten, der 1/8 des Tagessatzes entspricht.
5.3.4 Die vereinbarten Stunden- oder Tagessätze beziehen sich nur auf Arbeitsleistungen, die an Werktagen (d.h. nicht am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen) in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr erbracht werden. Arbeitsleistungen, die an Werktagen vor 8.00 Uhr oder nach 18.00 Uhr erbracht werden, sind mit dem 1,5-fachen des vereinbarten bzw. gemäß 5.3.3. geltenden Stundensatzes zu vergüten. Arbeitsleistungen am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen sind mit dem 2,0-fachen des vereinbarten bzw. gemäß 5.3.3 geltenden Stundensatzes zu vergüten. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten seitens STRATEGY PIRATES® werden wie Arbeitszeiten vergütet.
5.4 Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Reisekosten (Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) bei STRATEGY PIRATES® anfallen, sind diese vom Kunden zu erstatten, und zwar– sofern nichts anderes vereinbart ist – auf Basis und nach Maßgabe der unternehmensinternen Reisekosten-richtlinie von STRATEGY PIRATES®, welche dem Kunden bei Bedarf gemäß Punkt 1.2 zur Verfügung gestellt wird. Reisezeiten sind mit dem 0,5-fachen des vereinbarten bzw. gemäß Punkt 5.3.3 geltenden Stundensatzes zu vergüten.
5.5 STRATEGY PIRATES® ist berechtigt, für den administrativen Aufwand, der durch vertraglich nicht geschuldete Sonderleist-ungen bedingt ist (z.B. Umstellung des Fakturaprozesses, Vertragsübernahme durch eine andere Partei (vorbehaltlich der Genehmigung durch STRATEGY PIRATES®), Umsetzung von kundenspezifischen Anforderungen an die Rechnungsstellung), eine gesonderte Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Sonderleistung und ergibt sich aus einem Gebührenkatalog, der dem Kunden bei Bedarf gemäß Punkt 1.2 zur Verfügung gestellt wird.
5.6 STRATEGY PIRATES® ist zur elektronischen Rechnungsstellung berechtigt. Die elektronischen Rechnungen werden als pdf-Datei an eine vom Kunden mitzuteilende E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rechnungen an diese Adresse zugestellt werden können; technische Schutzeinrichtungen (z.B. Filterprogramme, Firewalls) sind entsprechend zu adaptieren bzw. zu konfigurieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer wirksamen Zustellung der Rechnung nicht entgegen. Der Kunde hat STRATEGY PIRATES® eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnungen übermittelt werden sollen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht zuvor bekannt gegeben hat.
5.7 Alle Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
5.8 Sofern der Kunde am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnimmt, erfolgt der Einzug des Rechnungsbetrages durch STRATEGY PIRATES® frühestens am Tag der Fälligkeit; die Vorankündigungsfrist (Pre-Notification) beträgt einen Tag. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos zu sorgen. Kosten, die STRATEGY PIRATES® aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
6. Abnahme von Werkleistungen
6.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 640, 641 BGB, sofern nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
6.2 Der Kunde hat eine von STRATEGY PIRATES® zur Abnahme bereitgestellte Leistung unverzüglich bzw. binnen einer von STRATEGY PIRATES® gesetzten angemessenen Frist abzunehmen. Die Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen.
6.3 Auf Anforderung von STRATEGY PIRATES® ist für abgrenzbare und eigenständig prüfbare Leistungsbestandteile eine Teilabnahme durchzuführen. Einer gesonderten Gesamtabnahme bedarf es nach erfolgreicher Durchführung aller Teilabnahmen nicht. Das Werk gilt mit erfolgreicher Abnahme der letzten Teilleistung als insgesamt abgenommen.
6.4 Umfasst die zur Abnahme bereitgestellte (Teil-)Leistung Komponenten, die für sich genommen aufgrund ihres fehlenden Werkcharakters nicht der Abnahme zugänglich sind, wie bspw. Hardware oder Standardsoftware, ist STRATEGY PIRATES® berechtigt, diese unabhängig von einer etwaigen Abnahmeverweigerung gesondert in Rechnung zu stellen.
7. Nutzungs- und Verwertungsrechte
7.1 Sofern die vertraglich geschuldeten Leist-ungen in der Entwicklung von Software bestehen, räumt STRATEGY PIRATES® dem Kunden – aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung – folgende Rechte an den Arbeitsergebnissen ein:
7.1.1 An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumt STRATEGY PIRATES® dem Kunden das nicht-aus-schließliche, jedoch zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Arbeitsergebnis für interne Anwendungen und Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten.
7.1.2 An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen, die aufgrund einer eindeutigen schriftlichen Vereinbarung der ausschließlichen Nutzung und Verwertung durch den Kunden vorbehalten sein sollen, räumt STRATEGY PIRATES® dem Kunden das ausschließliche, unwiderrufliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht ein.
7.2 Die Einräumung von Rechten gemäß Ziffer 7.1 oder Ziffer 7.2 gilt nicht, soweit STRATEGY PIRATES® vorbestehende Softwarebestandteile bzw. -module (Software, die außerhalb der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer oder von Dritten erstellt wurde) in die Software eingebunden hat oder einbinden wird. Der Umfang der insoweit bestehenden und auf den Kunden übertragbaren Nutzungs- und/ oder Verwertungsrechte richtet sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
7.3 Nichts in diesem Punkt 7 hindert STRATEGY PIRATES® daran, das Know-How, das bei der Entwicklung von Arbeitsergebnissen gener-iert worden ist, für zukünftige Entwicklungen zu nutzen.
8. Haftung
8.1 STRATEGY PIRATES® haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für
8.1.1 Schäden, die STRATEGY PIRATES® vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht,
8.1.2 Schäden, deren Nichteintritt STRATEGY PIRATES® garantiert hat,
8.1.3 Schäden, die auf einem arglistig von STRATEGY PIRATES® verschwiegenen Mangel beruhen,
8.1.4 Schäden, für die STRATGY PIRATES® nach dem Produkthaftungsgesetz einstandspflichtig ist,
8.1.5 Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die von STRATEGY PIRATES® zu vertreten sind.
9. Geheimhaltungspflicht
9.1 STRATEGY PIRATES® und der Kunde verpflichten sich, alle von der anderen Partei oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen nur zu dem Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden und im Übrigen geheim zu halten
9.2 „Informationen“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Tatsachen, die sich auf die individuellen geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Angelegenheiten einer Partei oder deren Unternehmensgruppe beziehen. Hierzu gehören insbesondere Daten und Informationen in Bezug auf Technologien, Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistungen, Preise, Know-How und Arbeitsergebnisse.
9.3 Als „vertrauliche Informationen“ gelten alle Informationen, die explizit als „vertraulich“ gekennzeichnet sind bzw. bezeichnet werden oder deren vertraulicher Charakter sich für den Informationsempfänger aus dem Sachzusammenhang ergibt, unabhängig davon, ob ihm die betreffenden Informationen in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form bekannt werden.
9.4 Die Pflicht zur Geheimhaltung beinhaltet, dass vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Informationsgebers an andere Dritte als diejenigen Angestellten, verbundenen Un-ternehmen, Berater und Vertreter des Informationsempfängers weitergegeben werden dürfen, deren Einsichtnahme zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist. Sie gilt nicht für Informationen, die
9.4.1 offenkundig bzw. allgemein, d.h. zumindest dem betreffenden Industriezweig, bekannt sind;
9.4.2 dem Informationsempfänger durch Dritte zugänglich gemacht werden, wenn und soweit der Dritte hierdurch keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht verletzt; oder
9.4.3 aufgrund der vollstreckbaren Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts offengelegt werden müssen.
9.5 Der Nachweis des Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes im Sinne von Punkt 9.4 obliegt dem Informationsempfänger.
9.6 Sofern der Informationsempfänger aufgrund der vollstreckbaren Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet wird oder werden soll, hat er dies der anderen Vertragspartei unverzüglich anzuzeigen und die Offenlegung auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.
10. Datenschutz
10.1 Im Zuge des Vertragsschlusses erhebt STRATEGY PIRATES® folgende personenbezogene Daten: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung des Kunden sowie gegebenenfalls Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer von Ansprechpartnern auf Seiten des Kunden.
10.2 STRATEGY PIRATES® verarbeitet die unter Punkt 10.1 genannten Daten, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
10.3 STRATEGY PIRATES® verwendet die im Zuge des Vertragsschlusses erhobene(n) E-Mail-Adresse(n) auch dazu, den bzw. die Inhaber der jeweiligen E-Mail-Adresse(n) per E-Mail über ähnliche Waren/ Dienstleistungen von STRATEGY PIRATES® zu informieren. Der bzw. die Inhaber der jeweiligen E-Mail-Adresse(n) können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen. Der Widerspruch ist zu richten an: STRATEGY PIRATES GmbH & Co. KG, Vaenser Weg 29, 21244 Buchholz i.d.N.. Alternativ kann der Widerspruch auch per E-Mail erklärt werden; er ist in diesem Fall zu senden an captain@strategy-pirates.com
10.4 Eine Verarbeitung der unter Punkt 10.1 genannten Daten zu anderen als den unter Punkt 10.2 und 10.3 beschriebenen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde willigt darin ein.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
11.2 Die Vertragssprache ist deutsch, d.h. fremdsprachliche Fassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich zu Informationszwecken und sind rechtlich unverbindlich. Für die Ermittlung des Inhalts und der Bedeutung einzelner Bestimmungen oder Begrifflichkeiten ist allein die deutsche Fassung und der deutsche Sprachgebrauch maßgeblich.
11.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, in die sie einbezogen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
11.4 Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Vertragsverhältnissen ergeben, in die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen sind, wird als besonderer Gerichtsstand der Sitz von STRATEGY PIRATES® vereinbart.
11.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des auf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages davon nicht berührt.